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Siegen.
Die dritte Veranstaltung einer Seminarreihe der Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd, die sich mit dem Arbeitsrecht befasste, fand bei den Mitgliedsbetrieben der Innungen große Resonanz. Geschäftsführer Jürgen Haßler begrüßte erfreut die vielen Teilnehmer zu dieser Arbeitsrechtstagung, die sich im Spandauer Saal der Siegerlandhalle eingefunden hatten. Er sieht diese Information zu dem Thema “Ihr Kündigungsfall vor dem Arbeitsgericht” als Service der Kreishandwerkerschaft, um das arbeitsrechtliche Grundwissen der Betriebsinhaber, der mitarbeitenden Partner sowie der Personalverantwortlichen im Unternehmen zu festigen.
“Als Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft möchte ich die Umsätze beim Arbeitsgericht schmälern”, so Haßler in seiner Eröffnungsrede augenzwinkernd. Er hofft, dass nach diesem Vortrag die Innungsmitglieder bei Kündigungsfällen besser vorbereitet sind. Gleichzeitig bot er bei Fragen und Unsicherheiten zu diesem Thema die Dienstleistung der Kreishandwerkerschaft für die Mitgliedsbetriebe an.
Als Referent konnte Richter Christian Vollrath, Direktor des Arbeitsgerichts Siegen, gewonnen werden, der interessant und informativ über inhaltlichen Schwerpunkte, so wie das arbeitsgerichtliche Verfahren, Kündigungsfristen und Kündigungsschutz, berichten konnte. “Uns geht es nicht um Akquise”, waren Vollraths einführende Worte, er könne damit leben, wenn ein paar weniger Klagen vor das Arbeitsgericht kämen. Der nachfolgende lebendige Vortrag aus der Praxis für die Praxis ließ keine Langeweile aufkommen. Die von Richter Vollrath gewünschte interaktive Kommunikation beziehungsweise Diskussion mit dem Ziel, sich persönlich einzubringen, ermunterte so manche Teilnehmer Beispiele aus der Praxis vorzutragen, die zum allgemeinen Verständnis positiv beitrugen.
Die Art und Weise zu kündigen, war schon zu Beginn eine wichtige Information. “Eine Kündigung muss schriftlich mit einer Originalunterschrift erfolgen”, war die Nachricht, die kein Wenn und Aber zuließ. Von der Kündigung, den Kündigungsgründen, einer eventuellen Klage, dem Gütetermin beziehungsweise Kammertermin bis hin zur sozialen Auswahl, wurden die verschiedenen Schritte chronologisch abgearbeitet. Die aktuellen betriebsnahen Informationen und Tipps wurden von den Innungsmitgliedern wissbegierig aufgenommen und die Fragen von Richter Vollrath erschöpfend beantwortet. Um auch später bei Bedarf wichtige Punkte nachlesen zu können, überreichte der Richter allen Teilnehmern eine 38seitige Informationsschrift.
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Richter Christian Vollrath (li.) und Geschäftsführer Jürgen Haßler stellten sich
bei der Arbeitsrechtstagung der Kreishandwerkerschaft den Fragen des Auditoriums.

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Richter Christian Vollrath bot bei der Arbeitsrechtstagung der Kreishandwerkerschaft
Westfalen-Süd ein interessantes und informatives Referat zum Thema Arbeitsrecht.
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